Erstellung eines Businessplans

Jede Existenzgründung (Gründung einer Arztpraxis) – Praxisneugründung oder Praxiskauf – macht die Erstellung eines Businessplans erforderlich.

Der Businessplan ist das zentrale Dokument für die Verhandlung des Arztes und seines Beraters mit den Kreditinstituten.

Zweck eines Businessplans

  • Nachweis, dass das Praxiskonzept eine Chance auf Realisierung hat
  • Qualifizierung des Existenzgründers; Lerneffekte für den Existenzgründer
  • Grundlage zur Finanzierung zu Bestkonditionen
  • Hilfe zur Steuerung und Kontrolle; Fahrplan für den Existenzgründer in die Selbstständigkeit. Damit hat sowohl der Kapitalgeber (Kreditinstitut) als auch der Arzt ein verlässliches Konzept zur Planung und Kontrolle der Unternehmensziele.
  • Grundlage für die Gewährung eine Gründungszuschusses durch die Agentur für Arbeit

Inhalt und Aufbau eines Businessplans

  • Management Summary (Zusammenfassung der Kerninhalte des Businessplan)
  • Unternehmen und das Gründerteam (Praxisinhaber)
  • Geschäftsidee (= Praxiskonzept) [Darstellung der Alleinstellungsmerkmale (Unique Selling Proposition; USP):
  • Umsatzprognose (3-Jahres-Planung) [Kassen- und Privathonorare]
  • Investitionsplanung (3-Jahres-Planung)
  • Personalplanung (3-Jahres-Planung)
  • Markt und Wettbewerb (Status quo und Zukunft)
  • Marktbearbeitung
  • Finanzdaten (3-Jahres-Planung) [der wichtigste Punkt des Businessplans; Geschäftsentwicklung im günstigsten (Best Case) und ungünstigsten (Worst Case) Fall]
    • Finanzbedarfsplanung [Wie hoch ist der Bedarf an Eigen- und Fremdkapital?]
      • Investitions- und Abschreibungsplan [Welche Investitionen sind notwendig?]
      • Kostenplanung
      • Liquiditätsplanung [= Verfügbarkeit über ausreichende Zahlungsmittel zu jedem Zeitpunkt]
    • Erfolgs- und Vermögensplanung
      • Gewinnplanung (Plan-GuV/Gewinn- und Verlustrechnung)
      • Gründungsbilanz und Planbilanzen
      • Rentabilitätsplanung und Unternehmenswert

Zusätzlich ist die Erstellung einer umfassenden gesamtwirtschaftlichen Finanzplanung, die auch den privaten Bereich betrifft, im Rahmen eines fundierten Businessplans ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit. Die unternehmerische Planung endet jedoch nicht mit der Konzeption des Businessplans.

Anschließend ist ein Controlling-Konzept erforderlich: Falls Meilensteine des Businessplans nicht erreicht worden sind, müssen etwaige Abweichungen analysiert und der Businessplan unter Berücksichtigung der neu gewonnenen Erkenntnisse angepasst werden.

Neben der zwingenden Notwendigkeit eines Businessplans für Praxisneugründung bzw. Praxiskauf ist dieser auch bei maßgeblichen Veränderungen wie z. B. bei deutlich sechsstelligen Investitionen, Änderungen von einer Einzelpraxis in eine Berufsausübungsgemeinschaft oder Gründung von Zweigpraxen, erforderlich.

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